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Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Bienenschutz
Authors:Ferdinand Beran
Abstract:Zusammenfassung 1. Voraussetzung für die Beurteilung der Bienengefährlichkeit von Pflanzenschutzstoffen ist die Kenntnis der Giftwerte.2. Für die Kennzeichnung der Bienentoxizität chemischer Stoffe ist sowohl die Ermittlung der Magen- als auch der Kontaktgiftwirkung nötig.3. Für die wichtigsten Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe wurden die ED50- Werte sowohl für perorale Aufnahme als auch für Kontaktgiftwirkung ermittelt und angegeben.4. Es wird vorgeschlagen, als Kriterium für die Bienengefährlichkeit von Pflanzenschutzmitteln den Gefahrensummenindex zu verwenden, in dem die Aufwandmengen des Stoffes, die per os - Wirkung und die Kontaktgiftwirkung berücksichtigt erscheinen.5. Weiter wird vorgeschlagen, folgende dreiteilige Differenzierung der Pflanzenschutzmittel hinsichtlich ihrer Bienengefährlichkeit vorzunehmen:Bienengefährliche Stoffe mit einer Dezimierung von mindestens 5% der Flugbienen,minder bienengefährliche Stoffe mit einer Dezimierung von mindestens 1,2–5% der Flugbienen,bienenungefährliche Stoffe mit einer Dezimierung von weniger als 1,2% der Flugbienen.6. Die bienengefährlichen Pflanzenschutzmittel müssen von Bienen unbedingt ferngehalten werden, daher sind nicht nur Behandlungen mit diesen Mitteln in die Blüte verboten, sondern es muß auch bei der Verwendung während der Flugzeit mit Vorsicht vorgegangen werden, wenn das behandelte Areal in Stocknähe oder in der Fluglinie liegt. Behandlungen mit diesen Mitteln müssen daher möglichst außerhalb der Flugzeit erfolgen, wenn Gefahr besteht, daß die Bienen von den Produkten getroffen werden.Die minder bienengefährlichen Produkte dürfen ebenfalls auf blühende, von Bienen beflogene Bestände nicht appliziert werden. Ansonsten sind während der Flugzeit der Bienen keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen bei Verwendung dieser Mittel nötig.Die bienenungefährlichen Mittel schließlich erfordern keinerlei Vorsichtsmaßnahmen hinsichtlich des Bienenschutzes.7. Die Gegenüberstellung der Gefahrensummenindizes und der Ergebnisse von Freilandversuchen ergaben, daß Produkte mit einem Gefahrensummenindex unter 1 keinesfalls zu den bienengefährlichen Produkten zu zählen sind und daß anderseits ein Gefahrensummenindex von mehr als 15 den betreffenden Stoff einwandfrei als bienengefährlich zu beurteilen gestattet.8. Besonders bemerkenswert ist die Bienenungefährlichkeit der Phosphorsäureesterprodukte Hoe 2706 und Phenkapton sowie die mindere Bienengefährlichkeit der Phosphorsäureester Dipterex, Ekatin, Systox und Pestox. Die vielfach umstrittene mindere Bienengefährlichkeit von DDT wurde in zahlreichen Versuchen erhärtet und wird auch durch den niederen Gefahrensummenindex bestätigt. Das neue Fungizid Brestan erwies sich als bienenungefährlich.
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