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Ohne Zusammenfassung Mit 1 Abbildung.  相似文献   

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Ohne Zusammenfassung Mit 4 Abbildungen nach photographischen Aufnahmen des Verfassers.  相似文献   

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Zusammenfassung 1. Praktisch alle landwirtschaftlichen Spritzmittel gegen Nagetiere, gegen Insekten, gegen Pilze und gegen Unkraut können auf Fische tödlich wirken. Auch eine Abtötung von Nährtieren der Fische oder von Wasserpflanzen wirkt sich schädlich auf den Fischbestand aus.2. In den stehenden Gräben der dichten Obstbaumanlagen des Alten Landes ist bei den häufigen Spritzungen zur Zeit ein Fischbestand, der allerdings auch früher nicht erheblich war, meist nicht mehr zu halten. Auf die größeren, meist fließenden Gewässer, z. B. die Wettern und die Altgewässerrestseen hat sich das aber nicht ausgewirkt.3. Die Wühlrattenbekämpfung in einem Gelände wie 2. wird am vorteilhaftesten durch örtlich streng begrenzte Anwendung des Spritzmittels auf die Grabenränder der jüngeren Obstbaumkulturen erreicht. Eine allgemeine Besprühung der Landschaft, z. B. vom Flugzeug aus, hat dagegen nur geringen Erfolg der Schädlingsbekämpfung und soll daher unterbleiben.4. Durch Halten von Hechten in geeigneten größeren Gräben usw. eines Geländes ähnlich wie 2. kann man eine ständige Bekämpfung und damit Verdünnung des örtlichen Wühlrattenbestandes erreichen.5. Die Abtötung der den Leberegel übertragenden Schneckenart wird auch aus praktischen Gründen der Wirtschaftlichkeit auf stehendes Wasser, nasse Wiesen und kleine Gräben beschränkt. Bei fließendem Wasser, das das Gift weitertragen würde, werden sowieso besser andere Methoden angewendet (Drainungen, Abzäunung), sofern nicht sogar Überschwemmungen mit Verspülen der Schnecken eine Bekämpfung zwecklos machen. Die besonderen Verhältnisse verlangen die Oberaufsicht eines besonders Sachkundigen (Tierarzt) und dessen Verantwortung bei der Durchführung dieser Bekämpfungsmaßnahmen.6. Durch ordnungsmäßige Bespritzung der landwirtschaftlichen Flächen gelangt kein Gift in die Gewässer.7. Ein Teil der Schäden durch Flachenspritzmittel erfolgt durch Hineinlaufen von Spritzbrühe aus den Spritzflüssigkeitsbehältern bei der Entnahme von Verdünnungswasser aus dem Gewässer. Hiergegen sind die Apparaturen mit Sicherheitsvorrichtungen zu versehen.8. Ein anderer Teil der Einleitung erfolgt beim Ablassen von Spritzbrühe, Reinigen der Behälter und Verbringung von Resten oder Verpackung in das Gewässer. Hierbei auftretende Schädigungen und Fischsterben beruhen stets auf nicht erforderlichen Maßnahmen, vielmehr auf Unachtsamkeit.9. Die beste Einwirkung auf die Benutzer von Spritzmitteln, die schadenverhindernde Sorgfalt walten zu lassen, erfolgt durch auffallenden farbigen Bildaufdruck auf den Verpackungsmitteln aller Spritzmittel und durch gelegentliche Veröffentlichung von Verfahren und Bestrafungen.10. In allen Fällen des Auftretens von Fischsterben durch landwirtschaftliche Spritzmittel besteht die Vermutung von grober Fahrlässigkeit oder Rücksichtslosigkeit, ist also die Aufnahme eines Strafverfahrens nach den Bestimmungen des Wassergesetzes und anderen angezeigt.  相似文献   

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